Überprüfungstätigkeiten
Alle Schornsteinfegerarbeiten werden weiterhin durch den jeweils zuständigen 
Bezirksschornsteinfegermeister ausgeführt.
Wir führen auch 
Überprüfungstätigkeiten an Lüftungsanlagen entsprechend der gültigen 
Verordnungen des Landes durch. Die Arbeiten umfassen u.a.:
- Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoff- und Ölheizungen
 - Überprüfung von Lüftungssanlagen; z.B. Zulufteinrichtungen (Öffnungen, Leitungen u.s.w.)
 - Überprüfung von Abgasanlagen (z.B. Abgasleitungen)
 - Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen (z.B. Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen)
 - Kamerauntersuchungngen mit Nachweiß
 - Druckprüfungen bestehenden oder neu erstellten Schornstein-Abgas-Anlagen 
  aller Art